Der Beschluss bezüglich der Umänderung des Geschäftsjahres muss vor Ablauf des Geschäftsjahres im Firmenbuch registriert werden. Eine nachträgliche Umgestaltung ist unzulässig.
OGH, 26.01.2006, 6 Ob 184/05k
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Der Beschluss bezüglich der Umänderung des Geschäftsjahres muss vor Ablauf des Geschäftsjahres im Firmenbuch registriert werden. Eine nachträgliche Umgestaltung ist unzulässig.
OGH, 26.01.2006, 6 Ob 184/05k
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