Der Kauf eines Unternehmens, das seinen Tätigkeitsbereich ausschließlich auf einem abgegrenzten ausländischen Markt entfaltet, erfordert keine Meldung an die Bundeswettbewerbsbehörde.
OGH, 27.02.2006, 16 Ok 49/05
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Der Kauf eines Unternehmens, das seinen Tätigkeitsbereich ausschließlich auf einem abgegrenzten ausländischen Markt entfaltet, erfordert keine Meldung an die Bundeswettbewerbsbehörde.
OGH, 27.02.2006, 16 Ok 49/05
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