Die Ablehnung des firmenbücherlich registrierten Geschäftsführers, die Anmeldung eines neuen Geschäftsführers zu veranlassen, stellt einen Hinderungsgrund für die Bestellung eines Notgeschäftsführers dar.
OGH, 26.01.2006, 6 Ob 10/06y
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Die Ablehnung des firmenbücherlich registrierten Geschäftsführers, die Anmeldung eines neuen Geschäftsführers zu veranlassen, stellt einen Hinderungsgrund für die Bestellung eines Notgeschäftsführers dar.
OGH, 26.01.2006, 6 Ob 10/06y
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