Zusammenfassung: Der BFH nimmt zur Zuerkennung eines Verpflegungsmehraufwands für Fahrten eines Linienbusfahrers zwischen seiner Wohnung und seiner Arbeitsstelle Stellung.
BFH, 11.05.2005, VI R 15/04
Rechtsgrundlagen: § 33 Abs 5 EStG; § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988