Zusammenfassung: Die Autorin beschreibt in ihrem Beitrag die Rechtsänderungen, die sich durch das Abgabenänderungsgesetz 2005 im Bereich der unbaren Entnahmen ergeben. Neugestaltet werden neben den Regelungen zur Bemessung und zum zulässigen Umfang der unbaren Entnahme auch die steuerlichen Rahmenbedingungen, die eine - bereits vor dem Veräußerungszeitpunkt zulässige - vorzeitige Besteuerung der in der Beteiligung enthaltenen stillen Reserven ermöglichen soll. Bei grundsätzlicher Befürwortung des neuen Besteuerungsmodells sieht Prechtl Reformbedarf vor allem noch bei der Begrenzung des zulässigen Ausmaßes der unbaren Entnahme sowie im Bereich der Abzugsfähigkeit der Zinsen.