§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988
Ein Wörterbuch ist ein Werk von allgemeinem Interesse und begründet daher nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung.
VwGH 16.03.2005, 2000/14/0151
§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988
Ein Wörterbuch ist ein Werk von allgemeinem Interesse und begründet daher nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung.
VwGH 16.03.2005, 2000/14/0151