§ 26 Z 4 EStG 1988
Der VwGH entscheidet, dass auch im Rahmen der Anwendung des § 26 Z 4 EStG es nicht zutrifft, dass der Nachweis der mit einem PKW gefahrenen Strecken nur durch ein Fahrtenbuch oder Reisekostenaufzeichnungen mit konkreten formalen Erfordernissen geführt werden kann.