§ 295 Abs. 3 BAO
Nach § 3 Abs. 2 lit. b BAO gehört der Verspätungszuschlag zu den Nebenansprüchen und ist zur festgesetzten Abgabe formell akzessorisch.
VwGH 19.01.2005, 2001/13/0167
§ 295 Abs. 3 BAO
Nach § 3 Abs. 2 lit. b BAO gehört der Verspätungszuschlag zu den Nebenansprüchen und ist zur festgesetzten Abgabe formell akzessorisch.
VwGH 19.01.2005, 2001/13/0167