§ 22 BAO
Der VwGH sagt in seinem Urteil, dass der Begriff der Ungewöhnlichkeit" einer von der Sanktion des § 22 BAO bedrohten Gestaltung im Sinne der Unangemessenheit des eingeschlagenen Weges zur Verfolgung des angestrebten Zieles zu verstehen ist.
§ 22 BAO
Der VwGH sagt in seinem Urteil, dass der Begriff der Ungewöhnlichkeit" einer von der Sanktion des § 22 BAO bedrohten Gestaltung im Sinne der Unangemessenheit des eingeschlagenen Weges zur Verfolgung des angestrebten Zieles zu verstehen ist.