§ 7 Abs. 1 WAO
Der VwGH entscheidet, dass die Abgaben beim Abgabepflichtigen nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden können die Voraussetzung für die Geltendmachung einer Haftung nach § 7 Abs. 1 WAO ist.
VwGH 19.01.2005, 2001/13/0168
§ 7 Abs. 1 WAO
Der VwGH entscheidet, dass die Abgaben beim Abgabepflichtigen nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden können die Voraussetzung für die Geltendmachung einer Haftung nach § 7 Abs. 1 WAO ist.
VwGH 19.01.2005, 2001/13/0168