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Übersicht über die steuerrechtliche Judikatur der Höchstgerichte

RechtsprechungSTB Gerhard GaedkeSWK 2005, R 48 Heft 19 v. 1.7.2005

§ 31 GGG

Der VwGH entscheidet, dass ein Mehrbetrag gem. § 31 GGG keine Strafe, sondern als objektive Säumnisfolge eine akzessorisch zur Gerichtsgebühr hinzutretende Gebührenerhöhung ist, die vom Bestand der Hauptschuld abhängig ist.

VwGH 16.12.2004, 2004/16/0129

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