§ 185 WAO
Der VwGH entscheidet, dass die Abgabenbehörde die Bereislast trifft, wenn der Beschwerdeführer (Gastwirt) die Getränkesteuer auf die Konsumenten übergewälzt habe.
VwGH 16.12.2004, 2004/16/0128; VwGH 16.12.2004, 2004/16/0141
§ 185 WAO
Der VwGH entscheidet, dass die Abgabenbehörde die Bereislast trifft, wenn der Beschwerdeführer (Gastwirt) die Getränkesteuer auf die Konsumenten übergewälzt habe.
VwGH 16.12.2004, 2004/16/0128; VwGH 16.12.2004, 2004/16/0141