§ 14 Abs. 1 lit. a BAO
Die Korrektur des Vorsteuerabzugs anlässlich des Verkaufs eines Unternehmens ist als verkaufsbedingt entstandene Umsatzsteuer zu qualifizieren, die vom Haftungstatbestand des § 14 Abs 1 lit a BAO umfasst ist.
§ 14 Abs. 1 lit. a BAO
Die Korrektur des Vorsteuerabzugs anlässlich des Verkaufs eines Unternehmens ist als verkaufsbedingt entstandene Umsatzsteuer zu qualifizieren, die vom Haftungstatbestand des § 14 Abs 1 lit a BAO umfasst ist.