§ 236 Abs. 1 BAO
Der VwGH erörtert, dass die vor Geltungsbeginn der Liebhabereiverordnung erfolgte Ablehnung der Vorsteuerkürzung für eine nicht von § 1 Abs 2 LV umfassten sogenannten großen Vermietung und die Umsatzsteuerbelastung nach 1993 eine sachliche Unbilligkeit begründen kann.