§ 9 Abs. 1 BAO
Weder die Einstellung der Vorerhebungen oder Voruntersuchungen noch ein Freispruch entfalten Bindungswirkung für die Steuerbehörde im Rahmen der Haftungsprüfung nach § 9 BAO.
VwGH 02.07.2002, 96/14/0068; VwGH 96/14/0076
§ 9 Abs. 1 BAO
Weder die Einstellung der Vorerhebungen oder Voruntersuchungen noch ein Freispruch entfalten Bindungswirkung für die Steuerbehörde im Rahmen der Haftungsprüfung nach § 9 BAO.
VwGH 02.07.2002, 96/14/0068; VwGH 96/14/0076