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Das Dirimierungsrecht des Vorsitzenden des Berufungssenats im Finanzstrafverfahren

SteuernUniv.-Prof. Dr. Andreas ScheilSWK 2003, S 282 Heft 8 v. 10.3.2003

Zusammenfassung: Der Autor weist in seinem Beitrag nach, dass die Einräumung des Dirimierungsrechts an den Vorsitzenden des Berufungssenats des UFS weder mit dem Grundprinzip "in dubio pro reo" noch mit der gebotenen Laienbeteiligung in Einklang zu bringen und deshalb als verfassungswidrig zu qualifizieren ist.

Rechtsgrundlagen: § 157 FinStrG

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