Zusammenfassung: Auf einen Programmierfehler rückführbare Fehler im Steuerbescheid können mittels Bescheidberichtigung nach § 293 BAO korrigiert werden.
FLD für Wien, NÖ und Bgld, Senat II/12, 25.06.2002
Rechtsgrundlagen: § 293 BAO
Zusammenfassung: Auf einen Programmierfehler rückführbare Fehler im Steuerbescheid können mittels Bescheidberichtigung nach § 293 BAO korrigiert werden.
FLD für Wien, NÖ und Bgld, Senat II/12, 25.06.2002
Rechtsgrundlagen: § 293 BAO