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Zulässigkeit einer Berichtigung nach § 293 BAO

SteuernSWK 2003, S 286 Heft 8 v. 10.3.2003

Zusammenfassung: Auf einen Programmierfehler rückführbare Fehler im Steuerbescheid können mittels Bescheidberichtigung nach § 293 BAO korrigiert werden.

FLD für Wien, NÖ und Bgld, Senat II/12, 25.06.2002

Rechtsgrundlagen: § 293 BAO

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