Zusammenfassung: Der Autor weist darauf hin , dass infolge der Entscheidung des EuGH in der Rechtsache Metropol und Stadler, in der festgestellt wurde, dass die Beschränkung des Vorsteuerabzugsrechts für Kleinbusse mit den Vorgaben der 6. MWSt-RL nicht in Einklang steht, die Aufhebung der gegenläufigen Umsatzsteuerbescheide beantragt werden kann.
EuGH, 08.01.2002, Rs C-4ß9/99, Metropol und Stadler