§ 1 Abs. 1 EnergieabgabenvergütungsG 1996
Bei der Bemessung des Nettoproduktiosnwertes für das Jahr 1996 sind nur die Umsätze der Monate Juni bis Dezember 1996 einzubeziehen.
VwGH 25.06.2002, 2002/17/0038
§ 1 Abs. 1 EnergieabgabenvergütungsG 1996
Bei der Bemessung des Nettoproduktiosnwertes für das Jahr 1996 sind nur die Umsätze der Monate Juni bis Dezember 1996 einzubeziehen.
VwGH 25.06.2002, 2002/17/0038