§ 303 BAO
Nur Tatsachen und Beweismittel, die eine Abweichung im Spruch des Bescheids erwarten lassen, rechtfertigen die Genehmigung einer Wiederaufnahme.
VwGH 19.06.2002, 99/15/0144
§ 303 BAO
Nur Tatsachen und Beweismittel, die eine Abweichung im Spruch des Bescheids erwarten lassen, rechtfertigen die Genehmigung einer Wiederaufnahme.
VwGH 19.06.2002, 99/15/0144