§ 7 Abs. 1 Tiroler Abgabenordnung
Der Haftungspflichtiger muss das Fehlen hinreichender finanzieller Mittel zur Abgabenbegleichung Nachweisen, nicht die Steuerbehörde.
VwGH 19.06.2002, 2002/15/0018
§ 7 Abs. 1 Tiroler Abgabenordnung
Der Haftungspflichtiger muss das Fehlen hinreichender finanzieller Mittel zur Abgabenbegleichung Nachweisen, nicht die Steuerbehörde.
VwGH 19.06.2002, 2002/15/0018