Zusammenfassung: Die FLD Wien, NÖ und Bgld prüft, ob die Ausgaben für die Betreuung eines Kindes steuerlich als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden kann.
FLD Wien, NÖ und Bgld, 20.12.2001, II/12
Rechtsgrundlagen: § 34 Abs 1 EStG
Zusammenfassung: Die FLD Wien, NÖ und Bgld prüft, ob die Ausgaben für die Betreuung eines Kindes steuerlich als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden kann.
FLD Wien, NÖ und Bgld, 20.12.2001, II/12
Rechtsgrundlagen: § 34 Abs 1 EStG