Zusammenfassung: Ein Schuldenerlass der Bank wegen der Erfolglosigkeit eines Vorhabens begründet keinen Sanierungsgewinn.
FLD Wien, NÖ und Bgld, 01.10.2001, II/12
Rechtsgrundlagen: § 36 EStG
Zusammenfassung: Ein Schuldenerlass der Bank wegen der Erfolglosigkeit eines Vorhabens begründet keinen Sanierungsgewinn.
FLD Wien, NÖ und Bgld, 01.10.2001, II/12
Rechtsgrundlagen: § 36 EStG