§ 93 EStG 1972
Der VwGH prüft, ob die Vermögenszuwendung an einen Machthaber als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist.
VwGH 12.09.2001, 96/13/0043; VwGH 96/13/0044
§ 93 EStG 1972
Der VwGH prüft, ob die Vermögenszuwendung an einen Machthaber als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist.
VwGH 12.09.2001, 96/13/0043; VwGH 96/13/0044