§ 1 Abs. 2 GrEStG 1987
Die Errichtung eines Gebäudes, das dadurch zum Bestandteil der Liegenschaft wird, ist nicht grunderwerbsteuerpflichtig.
VwGH 09.08.2001, 2000/16/0772
§ 1 Abs. 2 GrEStG 1987
Die Errichtung eines Gebäudes, das dadurch zum Bestandteil der Liegenschaft wird, ist nicht grunderwerbsteuerpflichtig.
VwGH 09.08.2001, 2000/16/0772