Zusammenfassung: In dem Beitrag wird der BMF-erlass zu § 117 BAO abgedruckt, in dem das Verböserungsverbot näher konkretisiert wird.
Rechtsgrundlagen: § 117 BAO
Weiterführende Hinweise: BMF, 15.10.2002, GZ 05 1201/3-IV/5/02
Zusammenfassung: In dem Beitrag wird der BMF-erlass zu § 117 BAO abgedruckt, in dem das Verböserungsverbot näher konkretisiert wird.
Rechtsgrundlagen: § 117 BAO
Weiterführende Hinweise: BMF, 15.10.2002, GZ 05 1201/3-IV/5/02