Zusammenfassung: Der Autor bespricht eine Entscheidung der FLD OÖ, in der der erkennende Senat prüfte, ob Gutschriften oder Guthaben, die während eines laufenden Abschöpfungsverfahrens begründet werden mit einer Konkursforderung aufgerechnet werden dürfen.
Rechtsgrundlagen: § 206 KO; § 216 BAO; § 215 Abs. 2 BAO; § 19 Abs. 2 KO; § 206 Abs. 3 KO; § 214 Abs. 3 KO