§ 10 UStG 1994
Anschlussgebühren für eine Wasserversorgungsanlage sind als unselbständige Nebenleistung einer Wasserlieferung zu qualifizieren.
VwGH 19.03.2002, 97/14/0133
§ 10 UStG 1994
Anschlussgebühren für eine Wasserversorgungsanlage sind als unselbständige Nebenleistung einer Wasserlieferung zu qualifizieren.
VwGH 19.03.2002, 97/14/0133