§ 232 BAO
Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrags setzt die Festlegung der genauen Höhe der Steuerschuld nicht voraus; auch die Bestimmung der Steuerschuld im Wege der Schätzung hat darauf keinen Einfluss.
VwGH 19.03.2002, 97/14/0004
§ 232 BAO
Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrags setzt die Festlegung der genauen Höhe der Steuerschuld nicht voraus; auch die Bestimmung der Steuerschuld im Wege der Schätzung hat darauf keinen Einfluss.
VwGH 19.03.2002, 97/14/0004