§ 184 BAO
Infolge der Missachtung der Mitwirkungspflicht zur Ermittlung des Sachverhalts müssen auch die mit einer Schätzung verbundenen Unklarheiten in Kauf genommen werden.
VwGH 19.03.2002, 98/14/0026; VwGH 98/14/0064
§ 184 BAO
Infolge der Missachtung der Mitwirkungspflicht zur Ermittlung des Sachverhalts müssen auch die mit einer Schätzung verbundenen Unklarheiten in Kauf genommen werden.
VwGH 19.03.2002, 98/14/0026; VwGH 98/14/0064