§ 17 Abs. 4 EStG 1988
Auch Beschäftigte hinter der Bühne sind unter den Begriff der "Bühnenangehörigen " zu subsumieren.
VwGH 19.02.2002, 98/14/0148
§ 17 Abs. 4 EStG 1988
Auch Beschäftigte hinter der Bühne sind unter den Begriff der "Bühnenangehörigen " zu subsumieren.
VwGH 19.02.2002, 98/14/0148