§ 20 EStG 1988
Ein Universitätsstudium ist der Berufsausbildung und nicht der Berufsfortbildung zuzuordnen.
VwGH 19.02.2002, 95/14/0002; VwGH 95/14/0003
§ 20 EStG 1988
Ein Universitätsstudium ist der Berufsausbildung und nicht der Berufsfortbildung zuzuordnen.
VwGH 19.02.2002, 95/14/0002; VwGH 95/14/0003