§ 31 Abs. 2 EStG 1988
Die Rückerstattung aufgrund einer Kapitalherabsetzung ist als nicht steuerbare Vermögensumschichtung zu qualifizieren.
VwGH 19.02.2002, 96/14/0050
§ 31 Abs. 2 EStG 1988
Die Rückerstattung aufgrund einer Kapitalherabsetzung ist als nicht steuerbare Vermögensumschichtung zu qualifizieren.
VwGH 19.02.2002, 96/14/0050