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Einkommensteuer für Verzugszinsen

SteuernSWK 2002, S 491 Heft 17 v. 10.6.2002

In diesem Beitrag wird auf ein Erkenntnis des VwGH hingewiesen, in dem dieser darlegte, dass Verzugszinsen als Kapitaleinnahmen zu qualifizieren und daher einkommensteuerpflichtig seien.

VwGH 19.03.2002, 96/14/0087

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