Zusammenfassung: Die Autorinnen beschreiben einleitend den Anwendungsbereich des § 4 Abs 1 letzter Satz EStG und setzen sich darauf aufbauend mit der Zurechnung der Verbindlichkeiten auf die einzelnen Wirtschaftsgüter beim Betriebsverkauf eines § 4 Abs 1 EStG-Ermittlers auseinander. In diesem Zusammenhang nehmen sie zur Bemessung des Verkaufsgewinnes bei Betriebsverkäufen gegen Barzahlung und bei Betriebsverkäufen gegen die Gewährung einer Kaufpreisrente Stellung.