Zusammenfassung: Der Autor beschreibt, welche Konsequenzen die im Konjunkturbelebungsgesetz 2002 vorgesehenen steuerlichen Begünstigungen für das Bilanzsteuerrecht haben und nimmt in diesem Zusammenhang zur bilanziellen Erfassung und Verbuchung des Forschungsfreibetrags, des Bildungsfreibetrags, der Forschungs- und Bildungsprämie und der vorzeitigen Gebäudeabschreibung Stellung.