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Werbungskosten einer Tänzerin

SteuernSWK 2002, S 496 Heft 17 v. 10.6.2002

Zusammenfassung: Die FLD Wien, NÖ und Bgld prüft, ob eine Tänzerin ihre Ausgaben für Bekleidung, Kosmetikartikel oder den Besuch von kulturellen Veranstaltungen als Werbungskosten in Abzug bringen kann.

FLD Wien, NÖ und Bgld, II/12, 04.05.2001

Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG

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