Zusammenfassung: Der Autor verweist auf die Körperschaftsteuerrichtlinien und auf eine Modifikation in den Einkommensteuerrichtlinien, die nunmehr die steuerlichen Rahmenbedingungen für Agrargemeinschaften sowie für die Besteuerung der Inhaber von Anteilen einer Agrargemeinschaft mit körperschaftlicher Organisation konkretisieren. Der Kapitalertragsteuerabzug wird dabei vom BMF ausdrücklich befürwortet.