Zusammenfassung: Die Studiengebühren eines wissenschaftlichen Universitätsmitarbeiters können steuerlich nicht als Werbungskosten anerkannt werden.
Rechtsgrundlagen: BG über die Abgeltung von wissenschaftlichen und künstlerischen Tätigkeiten an Universitäten, BGB I 87/2001; § 16 Abs 1 Z 10 EStG