Zusammenfassung: Die Auflösung einer noch im Gründungsstadium befindlichen Einmann-GmbH hat bezüglich einer erworbenen Liegenschaft einen Rechtsträgerwechsel zur Folge.
BFH, 17.10.2001, II R 43/99
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 GrEStG
Zusammenfassung: Die Auflösung einer noch im Gründungsstadium befindlichen Einmann-GmbH hat bezüglich einer erworbenen Liegenschaft einen Rechtsträgerwechsel zur Folge.
BFH, 17.10.2001, II R 43/99
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 GrEStG