Zusammenfassung: Der Alleingesellschafter einer GmbH ist auch bei Bestand eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der GmbH nicht zur Verwertung der Immobilien der GmbH auf eigene Rechnung legitimiert.
BFH, 01.03.2000, II R 53/98
Zusammenfassung: Der Alleingesellschafter einer GmbH ist auch bei Bestand eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der GmbH nicht zur Verwertung der Immobilien der GmbH auf eigene Rechnung legitimiert.
BFH, 01.03.2000, II R 53/98