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Nochmals : Besteuerung betrogener Anleger

SteuernDr. Walter BlenkSWK 2001, S 844 Heft 35 und 36 v. 15.12.2001

Zusammenfassung: Der Autor vertritt die Auffassung, dass kein sachlich zu rechtfertigender Grund bestehe, von der Besteuerung der Renditen, die Anleger im Rahmen von Anlagebetrugsfällen beziehen, abzusehen, da den Anlegern das Risiko des Kapitalverlusts bewusst sein musste. Für Härtefalle würde ohnehin § 236 BAO Abhilfe schaffen.

Rechtsgrundlagen: § 19 EStG; § 236 BAO

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