Zusammenfassung: Die Autoren setzen sich kritisch mit einem Beitrag von Prodinger zur bilanziellen Erfassung zukünftiger Rekultivierungskosten im Bergbau auseinander. Entgegen Prodinger vertreten sie aber die Ansicht, dass eine Ausweisung als passive Rechtsabgrenzung mit bilanzrechtlichen Grundwertungen nicht in Einklang stehen würde und sprechen sich für eine Berücksichtigung der Rekultivierungskosten als Rückstellung aus.