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Einkommensteuerliche Beurteilung einer Entschädigung für Rufschädigung

SteuernBMFSWK 2001, S 843 Heft 35 und 36 v. 15.12.2001

Zusammenfassung: Das BMF prüft, unter welchen Voraussetzungen Entschädigungszahlungen für Rufschädigungen als Einkünfte zu qualifizieren sind.

Rechtsgrundlagen: § 32 Z 1 EStG; § 37 Abs 2 Z 2 EStG 1988

Weiterführende Hinweise: BMF, 27.11.2001

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