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Rückzahlung von zu hohen unbaren Entnahmen gemäß § 18 Abs 2 UmgrStG

SteuernMag. Andreas KaubaSWK 2001, S 709 Heft 29 v. 10.10.2001

Zusammenfassung: Der Autor setzt sich anhand zweier Fallbeispiele mit der Frage auseinander, ob die Rückzahlung einer Rücklage, die aus der Überschreitung des Grenzwerts von 75 % des Verkehrswerts bei der Bildung unbarer Entnahmen anlässlich von Einbringungen resultiert, als Rückzahlung einer Einlage oder verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist.

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