Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Begründung eines Baurechts bei der Einbringung nur eines betrieblich genutzten Hausanteils eines gemischt genutzten Grundstücks Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art III UmgrStG
Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Begründung eines Baurechts bei der Einbringung nur eines betrieblich genutzten Hausanteils eines gemischt genutzten Grundstücks Stellung.
Rechtsgrundlagen: Art III UmgrStG