Zusammenfassung: Der Autor setzt sich auf Grundlage der gesetzlichen Begriffsdefinition der steuerlichen Herstellungskosten in § 6 Z 2 lit a EstG mit der Frage nach der Bestimmung des steuerlichen Mindestansatzes und nach der Maßgeblichkeit für das abnutzbare Anlagevermögen auseinander. Weiters prüft er, ob bei mehrjährigen Fertigungen vorrangig § 6 Z 2 lit a Estg oder aber § 206 Abs 3 HGB zugrundezulegen ist und erläutert, welche diesbezüglichen Klarstellungen in den Einkommensteuerrichtlinien getroffen wurden.