Zusammenfassung: Das BMF beschreibt die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Anspruchszinsen nach § 205 BAO und nimmt in diesem Zusammenhang ua zur Entstehung und Begriffsdefinition von Steuernachforderungen und -gutschriften, zur Einhebung der nachforderungs- und Gutschriftszinsen, zur Festlegung, Fälligkeit, Bemessungsverjährung und der 50 Euro-Freigrenze bei den Anspruchszinsen Stellung.