Zusammenfassung: Das BMF weist auf die gebotene Nichtfestlegung von Anspruchszinsen bei Nichtüberschreitung der Freigrenze von 50 Euro hin und veranschaulicht anhand eines Berechnungsbeispiels die Bestimmung der zinsfreien Tage.
Schlagwörter:
Anspruchszinsen; Bagatellschwelle von 50 Euro; Basiszinssatz; Bestimmung der zinsfreien Tage; Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht