§ 303 Abs 4 BAO
Ein verschuldetes Fehlverhalten der erstinstanzlichen Behörde im Rahmen der Feststellung maßgeblicher Tatsachen und Beweismittel steht einer amtswegigen Wiederaufnahme nicht entgegen.
VwGH 21.01.2001, 95/14/0007
§ 303 Abs 4 BAO
Ein verschuldetes Fehlverhalten der erstinstanzlichen Behörde im Rahmen der Feststellung maßgeblicher Tatsachen und Beweismittel steht einer amtswegigen Wiederaufnahme nicht entgegen.
VwGH 21.01.2001, 95/14/0007